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Basierend auf diesen Prinzipien stelle ich Thesen zu unterschiedlichen rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen zur Diskussion.
Dabei bediene ich mich eingangs einer groben Skizze für eine spätere denkbare - aber noch zu diskutierende - Kodifizierung (Umsetzung in Gesetze/Normen).
Diese Skizze ist bewusst nicht richtig ausformuliert und soll ähnlich einer Entwurfsskizze verstanden werden, die in der architektonischen Entwurfsphase den Auftraggebern vorgelegt wird, nach der aber nicht gebaut wird.
Der jeweilige “Pseudo-Gesetzescode” (wenn überhaupt) wird nachfolgend kommentiert, wo es mir erforderlich scheint.
Bewusst - und mangels besonderer staats- und verfassungsrechtlicher Kompetenz [ich bin als “einfacher” Volljurist ausgebildet, in meiner (Referendars-)Ausbildung stieß ich mit dieser Seminarbeit bei Hans Herbert v. Arnim an meine Grenzen] - ignoriere ich akademische Diskurse und beschränke mich auf das, was mir persönlich als praktisch nützlich und vorrangig geboten erscheint.
Wo ich es (oder andere, nach willkommener Rückmeldung) für erforderlich halte, werden termini technici und Fremdwörter mit einer Erläuterung versehen, um die Thesen für alle verständlich zu machen.
Eines technischen Hinweises, in welcher Norm (etwa: Grundgesetz, StGB, VwVfG, ZPO, InfektionsSchutzG etc.) der Vorschlag umgesetzt werden soll, enthalte ich mich meist:
Die über einen Diskurs zu beantwortende, für mich relevante, Frage ist derzeit, ob der Gedanke trägt.
Praktische Überlegungen, wie für nützlich befundene Änderungen konkret kodifiziert werden sollen, halte ich für die Aufgabe der im Parlament Tätigen.