
Verbot Öffentlich-privater Partnerschaften
Öffentliche-private Partnerschaften werden verboten.
Sämtliche Mittel zur Förderung von Öffentlich-privaten Partnerschaften werden zukünftig für lokale und regionale gemeinnützige Genossenschaften verwendet.
Bestehende Verträge sind - im Zweifel für Unternehmen mit global über 1.000 beschäftigten Mitarbeiter(inne)n entschädigungslos - abzuwickeln.
Erläuterung
Für mich sind Öffentliche-private Partnerschaften (des weiteren: PPP für Public-Private Partnerships) das Einfallstor des Neoliberalismus in die Demokratie (zum ganzen siehe z.B. ).
Sie verwirtschaftlichen Volkseigentum und globalisieren im Anschluss unabhängige regionale und lokale Einrichtungen, die punktgenau den Bedarf ihrer unmittelbaren Umgebung abdecken können (zum ganzen Themenkomplex dieser Vortrag vor dem Hintergrund der Berliner Wasserversorgung, https://berliner-wassertisch.net/assets/start/Vortrag%202012-06-28.pdf ).
In PPP-Konstrukte sind viele Milliarden geflossen, dieses Geld ist aus meiner Sicht besser aufgehoben in regionalen und lokalen Genossenschaftsprojekten, die eine unmittelbare Beteiligung der Menschen vor Ort fordern und damit den Zusammenhalt fördern.
Aus meiner Sicht sind PPP-Verträge mit globalkapitalistischen Konzernen abzuwickeln, das Volkseigentum zurückzugeben und zwar entschädigungslos für die Unternehmen, da diese regelmäßig nach meiner Auffassung vorsätzlich demokratische Strukturen für ihren Profit zerstörten.
National tätige Unternehmen mit weltweit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollten meiner Meinung nach entschädigt werden.
Dies klingt nach Sozialismus, dieser ist aber keinesfalls angedacht.
Mir geht es darum, in meinen Augen zerstörerische Strukturen rückgängig zu machen.
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