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Transparente Politiker(innen)

Wer ein öffentliches Amt bekleidet, hat folgende Informationen offenzulegen:

1. Sämtliche Einkünfte;
2. sein Vermögen, wobei einzeln aufzuschlüsseln sind:
    ⁃ Grundbesitz
    ⁃ Eigentum an Aktien und Derivaten, Edelmetallen, Schmuck, Uhren und Firmenbeteiligungen (namentlich);
    ⁃ Vermögen im Ausland;
    ⁃ Einzelne Vermögenswerte über 5.000,- EUR.
3. Sämtliche erhaltene Vergünstigungen und Zuwendungen durch Dritte (z.B. Rabatte, Teilnahme an Veranstaltungen, Übernachtungen).
4. Sämtliche Kontakte zu Vertretern politischer Parteien, Unternehmen, NGOs, Interessenvertretern, Verbände mit Namen, Ort, Datum und Uhrzeit.

Die Offenlegung hat halbjährlich zu erfolgen. Die Offenlegung hat digital und versioniert zu erfolgen, wobei eine fälschungsresistente Technologie (Blockchain) zu verwenden ist. Das Bundesministerium des Inneren stellt die hierzu erforderliche Infrastruktur und die entsprechenden Anwendungen quelloffen zur Verfügung.

Die Offenlegung hat zeitlich zu erfolgen:
1. Für die dem Amtsantritts vorausgegangenen und die der Beendigung der Amtstätigkeit nachfolgenden zehn Jahre bei Minister-, Staatssekretärs-, Generalsämtern und den Richtern der Bundesgerichte;
2. für das Amt des Bundeskanzlers fünfzehn, 
3. für sonstige Behördenleiter und Dienstgrade bis XXX fünf Jahre.

Das Verschleiern der genannten Informationen ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Erläuterung
Demokratie und Großkapitalismus stehen dauerhaft in einem immensen Spannungsfeld: Die freiheitlichen Möglichkeiten der Einzelnen in der Demokratie sind aus Sicht des Großkapitalismus einschränkend: sie erhöhen das planerische Risiko und die Geschäftstätigkeit. Gerade aktiennotierte Unternehmen sind dauerhaftem Wachstum verpflichtet, damit per definitionem nicht nachhaltig und dadurch zu einem Verhalten angetrieben, das durchaus als sozialschädlich, gar soziopathisch bezeichnet werden kann. (Zum Ganzen siehe z.B. Mausfeld, “Angst und Macht”, gut zusammengefasst unter “Warum schweigen die Lämmer - Angsterzeugung als Herrschaftstechnik in neoliberalem Denken”, https://www.youtube.com/watch?v=-kLzmatet8w).

Das Großkapital ist regelmäßig versucht, durch finanzielle Anreize und Vergünstigungen Einfluss auf die Politik zu nehmen.

Für Bürger(innen) ist deshalb wichtig, unmittelbar erkennen zu können, mit wem Politiker(innen) Kontakt haben und welche persönlichen Investitionen ihr Handeln maßgeblich beeinflussen können.

Deshalb ist der “gläserne Politiker”/die “gläserne Politikerin” eine zentrale Komponente neben ausführlichen Lobbyregistern.

Unabdingbar und aus meiner Sicht verhältnismäßig ist die Möglichkeit der Öffentlichkeit, Vermögen und Kontakte derjenigen einzusehen, die ein politisches Amt bekleiden (nicht: jedem/r politisch Tätigen ohne öffentliches Amt), da diese für das Gemeinwohl tätig sind und vom Souverän bezahlt werden.

Die genaue Bestimmung der “Ämter”, insbesondere die Unterscheidung zwischen politischen Amt (z.B. Minister und politische Staatssekretäre) und öffentlichem Amt (z.B. verbeamtete Staatssekretäre, Armee, Bundesrichter(innen), Leitung von Bundesämtern etc.) habe ich mangels Zeit nur skizzenhaft geregelt, bessere Vorschläge (z.B. auf Basis von Besoldungsstufen) sind willkommen.

Der Bedeutung dieser Informationen angemessen ist das hohe Mindeststrafmaß (Verbrechen), das ggf. in minder schweren Fällen abgeschwächt werden könnte (etwa: einzelne kleine Zuwendungen, einzelne Kontaktaufnahmen unter vielen mit derselben Person).

Der Begriff des “öffentlichen Amts” ist sicherlich zu schärfen.

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