
Trennung Politik und öffentliche Ämter
Beamt(inn)e(n) sind ausschließlich dem Volk als Souverän verpflichtet.
Wer verbeamtet ist, darf keiner politischen Partei angehören und für keine politische Partei werbend tätig werden.
Beamte sind verpflichtet, sämtliche Amtshandlungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
Dasselbe gilt für unbefristet Angestellte im öffentlichen Dienst.
Erläuterung
Ich sehe Beamt(inn)e(n) zuerst als Diener(innen) des Souveräns, also der Allgemeinheit, dann als “Staatsdiener(innen)”.
Die Interessenkonflikte, die dadurch entstanden sind und entstehen können, dass Menschen im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Angestelltenverhältnis gleichzeitig eine politische Karriere verfolgen, sind immens und leisten einem Machtmissbrauch auf unterschiedlichsten Ebenen Vorschub.
Die strikte Trennung von Beamtenposition und politischer Betätigung ist aus meiner Sicht verhältnismäßig und sollte eine neue Generation insbesondere von Spitzenbeamt(inn)e(n) hervorrufen, die ihre Ämter nicht über die politische Betätigung, sondern durch eine Leidenschaft für das Allgemeinwohl erwerben.
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