
Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete nach politischen Ämtern
Wer das Amt der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers, (...) bekleidete, kann Bundestagsabgeordnete(r) nur noch durch direkte Wahl werden.
Erläuterung
Dem Souverän ist nicht zuzumuten, unliebsame Politiker(innen) in leitenden Positionen über Listenplätze weiterhin zu beschäftigen.
Da eine solche Spitzenpolitikerpersönlichkeit üblicherweise im eigenen Wahlkreis aufgrund der zahlreichen persönlichen Kontakte und des Bekanntheitsgrades viele Einflussmöglichkeiten hat, ist die Nichtwahl meiner Meinung nach ein guter Indikator zu erkennen, ob ihre Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete(r) weiterhin Zustimmung findet.
Zu diskutieren bliebe, inwiefern noch weiterer Einfluss auf Wahllisten genommen werden könnte (z.B. gezielte Wahl einzelner Listenkandidaten).
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