
Amtszeit Bundeskanzler(in)
Die Amtszeit der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers ist auf eine Legislaturperiode (maximal vier Jahre) beschränkt.
Dieselbe Person kann mit einer Unterbrechung von mindestens einer Legislaturperiode einmalig eine weitere Legislaturperiode das Amt der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers ausfüllen.
Erläuterung
Machtmissbrauch kann vor allem dadurch entgegengewirkt werden, dass Befugnisse eingeschränkt werden. Insbesondere die zeitliche Einschränkung umfangreicher Befugnisse erscheint mir sinnvoll, um das personenbezogene Verstetigen von Machtstrukturen zu verhindern.
Die Pause einer Legislaturperiode soll bei einer von der Allgemeinheit als besonders fähigen Person Einkehr und Reflektion bewirken, dieser aber ermöglichen, noch einmal für den Souverän tätig zu werden.
Hinweis: Mir ist das Problem der Durchsetzung von Machtstrukturen durch Sprache bewusst, ich enthalte mich deshalb des generischen Maskulinums, obschon sprachästhetisch bevorzugt [gerne auch als Neuform eines generischens Femininums]: Diese Frage sollte einem breiten Diskurs folgend, durch Plebiszit (Volksabstimmung) entschieden werden.
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