Sämtliche Institutionen der Exekutive und der Legislative sind verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihres Amtshandelns und sämtlicher Tätigkeiten mit rechtlichen Auswirkungen auf Rechtssubjekte vollständig zu dokumentieren.
Ein Unterlassen ist strafbar.
(...) Wer verbeamtet ist, darf keiner politischen Partei angehören und für keine politische Partei werbend tätig werden. (...)
Dasselbe gilt für unbefristet Angestellte im öffentlichen Dienst. Erläuterung...
Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete nach politischen Ämtern
Wer das Amt der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers, (...) bekleidete, kann Bundestagsabgeordnete(r) nur noch durch direkte Wahl werden. Erläuterung...
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