Keine Förderung von Firmen, die Hybridsaatgut anbieten
Der Staat darf keine Unternehmen unterstützen oder fördern, die Saatgut, dessen Aussaat nicht vermehrungsfähig ist (“Hybridsaatgut”), herstellen oder anbieten.
Abschaffung Saatgutverkehrsgesetz 1997 und Bundessortenamt
Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) von 1997 wird nebst sämtlichen dazugehörigen Gesetzen und Verordnungen gestrichen, das Bundessortenamt hat seine Tätigkeit unverzüglich einzustellen und wird abgeschafft.
Ein Patent kann nur menschliche Erfindung schützen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht.
In der Natur vorkommende Stoffe, Lebewesen oder Informationen können nicht patentiert werden.
Der Vertrieb von gentechnisch unverändertem Saatgut, das bereits vor dem Jahr 1970 vertrieben wurde (“alte Sorten”) ist jederzeit zulässig und darf durch keine Rechtsnorm eingeschränkt werden.
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