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Verhältnismäßigkeit: Transparenzverpflichtung
Sämtliche Institutionen der Exekutive und der Legislative sind verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihres Amtshandelns und sämtlicher Tätigkeiten mit rechtlichen Auswirkungen auf Rechtssubjekte vollständig zu dokumentieren. Ein Unterlassen ist strafbar.
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Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Art. 97 GG ist entsprechend anzupassen, § 146 GVerfG ersatzlos zu streichen. Das DRiG wird erweitert zu einem Deutschen Richter- und Staatsanwältegesetz (DRiStAG).
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Gemeinwohlschädigende Ausgaben
Wer in Ausübung eines politischen Amts oder seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst Staatsgelder in ungebührlichem Maß verschwendet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter fünf Jahren. Die Ermittlung der Steuerverschwendung erfolgt durch den Bundesrechnungshof und den Rechnungshöfen der Länder und den vergleichbaren Einrichtungen auf kommunaler oder städtischer Ebene. Entsprechende Strafanzeigen werden von den Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Diese haben von Amts wegen zu ermitteln, sofern ein Anfangsverdacht besteht.
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Transparente Politiker(innen)
Wer ein öffentliches Amt bekleidet, hat folgende Informationen offenzulegen: 1. Sämtliche Einkünfte; 2. sein Vermögen, wobei einzeln aufzuschlüsseln sind: ⁃ Grundbesitz (...)
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Trennung Politik und öffentliche Ämter
(...) Wer verbeamtet ist, darf keiner politischen Partei angehören und für keine politische Partei werbend tätig werden. (...) Dasselbe gilt für unbefristet Angestellte im öffentlichen Dienst. Erläuterung...
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Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete nach politischen Ämtern
Wer das Amt der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers, (...) bekleidete, kann Bundestagsabgeordnete(r) nur noch durch direkte Wahl werden. Erläuterung...
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