Thesen

Keine Förderung von Firmen, die Hybridsaatgut anbieten
Der Staat darf keine Unternehmen unterstützen oder fördern, die Saatgut, dessen Aussaat nicht vermehrungsfähig ist (“Hybridsaatgut”), herstellen oder anbieten.

Abschaffung Saatgutverkehrsgesetz 1997 und Bundessortenamt
Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) von 1997 wird nebst sämtlichen dazugehörigen Gesetzen und Verordnungen gestrichen, das Bundessortenamt hat seine Tätigkeit unverzüglich einzustellen und wird abgeschafft.

Transparenz im Rahmen von Prozessvergleichen (§ 278 ZPO)
Vor Eintritt der Parteien in die Güteverhandlung hat das Gericht auf Grundlage des bisherigen Streitstands seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage umfassend darzulegen. (...) Ein (...) geschlossener Vergleich kann von den Parteien binnen zweier Wochen widerrufen werden.
(...) Falls ein Richter Druck auf die Parteien zum Abschluss eines Vergleichs aus, begründet dies ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit (...)

Zahl der Richter- und Staatsanwält(inn)e(n)
Die Zahl der hauptamtlich und endgültig anzustellenden Richter(innen) und Staatsanwält(inn)e(n) ist auf Grundlage einer fortlaufenden Überwachung laufender Verfahren und ihrer jeweiligen durchschnittlichen Dauer zu ermitteln.
Die Verfahrenszahlen sind monatlich im Internet für jeden Aufgabenbereich gesondert zu veröffentlichen.

Einführung eines Gesundheitsförderungsgesetzes
Ein Gesetz wird geschaffen, das staatliche Maßnahmen zur positiven und präventiven Förderung der Gesundheit der/des Einzelnen umsetzt (GesundheitsförderungsG) und hierbei Alternativen zur traditionell reaktiven und symptombezogenen medizinischen Praxis umsetzen hilft.

Natur nicht patentierbar
Ein Patent kann nur menschliche Erfindung schützen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht.
In der Natur vorkommende Stoffe, Lebewesen oder Informationen können nicht patentiert werden.

Saatgutvertrieb alter Sorten
Der Vertrieb von gentechnisch unverändertem Saatgut, das bereits vor dem Jahr 1970 vertrieben wurde (“alte Sorten”) ist jederzeit zulässig und darf durch keine Rechtsnorm eingeschränkt werden.

Verhältnismäßigkeit: Transparenzverpflichtung
Sämtliche Institutionen der Exekutive und der Legislative sind verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihres Amtshandelns und sämtlicher Tätigkeiten mit rechtlichen Auswirkungen auf Rechtssubjekte vollständig zu dokumentieren.
Ein Unterlassen ist strafbar.

Derivatehandel nur mit Underlyings
Derivate dürfen nur von Inhabern der auf die Derivate bezogenen Realwerte (Underlyings) erworben werden.

Verbot Öffentlich-privater Partnerschaften
Öffentliche-private Partnerschaften werden verboten.
Sämtliche Mittel zur Förderung von Öffentliche-privaten Partnerschaften werden zukünftig für lokale und regionale gemeinnützige Genossenschaften verwendet.

Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Art. 97 GG ist entsprechend anzupassen, § 146 GVerfG ersatzlos zu streichen.
Das DRiG wird erweitert zu einem Deutschen Richter- und Staatsanwältegesetz (DRiStAG).

Aufgabe öffentlichen Eigentums nur über Volksabstimmungen
Öffentliches Eigentum, gleich welcher Größe, kann nur über Volksabstimmungen auf der jeweiligen organisatorischen Ebene der öffentlichen Hand veräußert werden.