
Abschaffung Saatgutverkehrsgesetz 1997 und Bundessortenamt
Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) von 1997 wird nebst sämtlichen dazugehörigen Gesetzen und Verordnungen gestrichen, das Bundessortenamt hat seine Tätigkeit unverzüglich einzustellen und wird abgeschafft.
Erläuterung
Vorab: ich bin weder Agrarökonom noch Biologe, aber der Umstand, dass alte, vermehrungsfähige Sorten ohne weitere Begründung nicht angebaut werden dürfen, halte ich für nicht vereinbar mit einem freiheitlichen Rechtsstaat.
Hybridsaatgut, im Verbund mit dem Verbot vermehrungsfähigen Saatguts, ist eine Methode des neoliberalen Kapitalismus’, um die Landwirtschaft dauerhaft von agrarindustriellen Produkten abhängig zu machen.
Dies schädigt insbesondere kleinere regionale und lokale Agrarbetriebe und führt zu einer starken Abhängigkeit von den Saatgutanbietern.
Die Regelungen im SaatG dienen dazu, diese Abhängigkeit zu zementieren und gleichzeitig bewährte alte Sorten zu verbieten. Aus meiner Sicht ist dieses Treiben sofort zu unterbinden.
Ein Amt zur Bewahrung und Verbreitung alter Saatgutsorten wäre meiner Meinung nach deutlich nützlicher.
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