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Aufgabe öffentlichen Eigentums nur über Volksabstimmungen

Öffentliches Eigentum, gleich welcher Größe, kann nur über Volksabstimmungen auf der jeweiligen organisatorischen Ebene der öffentlichen Hand veräußert werden.

Erläuterung
Dass dem Souverän seine Sachmittel durch seine Sachwalter entzogen werden, und dies häufig erst im Nachhinein kommuniziert wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Meine persönlichen Erfahrungen im Land Berlin (Wasserwerke, S-Bahn, Stromnetz->Vattenfall etc., generell Sell-and-Lease-Back-Verträge) sagen mir, dass es besser ist, wenn die Bevölkerung über eine Veräußerung entscheidet, als später über Volksentscheide sich Einrichtungen in das öffentliche Eigentum zurückführt, zumal dies noch die Gefahr einer - häufig unangemessenen - Entschädigung des privaten Unternehmens birgt.

"auf der jeweiligen organisatorischen Ebene" ist sicherlich zu schärfen.


Siehe dazu auch die Initiative “Gemeingut in BürgerInnenhand”, GiB, https://www.gemeingut.org/.

(Exkurs: selbst wenn die GiB die “Initiative Transparente Zivilgesellschaft” des Transparency International Deutschland e.V. unterstützt, welcher in meinen Augen zweifelhaft ist (man schaue sich die immens intransparenten Jahresabschlüsse [z.B. Fördermitglieder nicht aufgeschlüsselt an], https://www.transparency.de/ueber-uns/finanzen/, oder die stets prominent und positiv dargestellten Politiker(innen) des herrschenden Regimes in den Jahresberichten, z.B. https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2021/Jahresbericht_2020_web.pdf oder die in meinen Augen bizarre Posse um den Ausschluss von Dr. Wolfgang Wodarg, siehe dazu https://www.nachdenkseiten.de/?p=59726, hier wurden typische Begriffe und damit Werkzeuge der Propaganda verwendent) und für mich leider mittlerweile eher in die Kategorie “Empörungsmanagement” passt.)

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