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Beiträge für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Kein(e) Deutsche(r) kann verpflichtet werden, Beiträge für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zu entrichten.

Eine Möglichkeit freiwilliger Förderung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks wird für die Bevölkerung geschaffen. 

Erläuterung

Was im zivilen Leben als undenkbar gälte, nämlich, dass mich jemand verklagte, für eine unverlangte Dienstleistung zu zahlen, wird in Form der zwangsweise eingezogenen GEZ-"Beiträge" auf öffentlich-rechtlicher Ebene erzwungen, nötigenfalls mit Beugehaft (Georg Thiel).

Die unglückselige Verquickung von Politik und Rundfunkanstalten (Posten werden "paritätisch" besetzt, was letztlich nichts anderes bedeutet, als dass eine soziale Gruppe diese Posten besetzt) führte dazu, dass Diffamierungen und die ansonsten gescholtene "Hetze" gegen System- und Regierungskritiker zum Alltag gehören.

Im Gegensatz zum ebenfalls politisch beeinflussten Bundesverfassungsgericht halte ich das erzwungene Entrichten Rundfunkgebühren für unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Jede(r) soll selbst entscheiden können, inwiefern das Programm der Rundfunkanstalten etwas wert ist.

Unberührt davon bleibt die grundlegende These der Trennung von öffentlichem Amt und politischer Tätigkeit.

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