Monat: September 2021

Transparenz im Rahmen von Prozessvergleichen (§ 278 ZPO)

Transparenz im Rahmen von Prozessvergleichen (§ 278 ZPO)

Vor Eintritt der Parteien in die Güteverhandlung hat das Gericht auf Grundlage des bisherigen Streitstands seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage umfassend darzulegen. (…) Ein (…) geschlossener Vergleich kann von den Parteien binnen zweier Wochen widerrufen werden.
(…) Falls ein Richter Druck auf die Parteien zum Abschluss eines Vergleichs aus, begründet dies ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit (…)

Zahl der Richter- und Staatsanwält(inn)e(n)

Zahl der Richter- und Staatsanwält(inn)e(n)

Die Zahl der hauptamtlich und endgültig anzustellenden Richter(innen) und Staatsanwält(inn)e(n) ist auf Grundlage einer fortlaufenden Überwachung laufender Verfahren und ihrer jeweiligen durchschnittlichen Dauer zu ermitteln.
Die Verfahrenszahlen sind monatlich im Internet für jeden Aufgabenbereich gesondert zu veröffentlichen.

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