Ein Gesetz wird geschaffen, das staatliche Maßnahmen zur positiven und präventiven Förderung der Gesundheit der/des Einzelnen umsetzt (GesundheitsförderungsG) und hierbei Alternativen zur traditionell reaktiven und symptombezogenen medizinischen Praxis umsetzen hilft.
Monat: Juli 2021
Natur nicht patentierbar
Ein Patent kann nur menschliche Erfindung schützen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht.
In der Natur vorkommende Stoffe, Lebewesen oder Informationen können nicht patentiert werden.
Saatgutvertrieb alter Sorten
Der Vertrieb von gentechnisch unverändertem Saatgut, das bereits vor dem Jahr 1970 vertrieben wurde (“alte Sorten”) ist jederzeit zulässig und darf durch keine Rechtsnorm eingeschränkt werden.
Verhältnismäßigkeit: Transparenzverpflichtung
Sämtliche Institutionen der Exekutive und der Legislative sind verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihres Amtshandelns und sämtlicher Tätigkeiten mit rechtlichen Auswirkungen auf Rechtssubjekte vollständig zu dokumentieren.
Ein Unterlassen ist strafbar.
Verbot Öffentlich-privater Partnerschaften
Öffentliche-private Partnerschaften werden verboten.
Sämtliche Mittel zur Förderung von Öffentliche-privaten Partnerschaften werden zukünftig für lokale und regionale gemeinnützige Genossenschaften verwendet.
Derivatehandel nur mit Underlyings
Derivate dürfen nur von Inhabern der auf die Derivate bezogenen Realwerte (Underlyings) erworben werden.
Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Art. 97 GG ist entsprechend anzupassen, § 146 GVerfG ersatzlos zu streichen.
Das DRiG wird erweitert zu einem Deutschen Richter- und Staatsanwältegesetz (DRiStAG).
Aufgabe öffentlichen Eigentums nur über Volksabstimmungen
Öffentliches Eigentum, gleich welcher Größe, kann nur über Volksabstimmungen auf der jeweiligen organisatorischen Ebene der öffentlichen Hand veräußert werden.
Gemeinwohlschädigende Ausgaben
Wer in Ausübung eines politischen Amts oder seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst Staatsgelder in ungebührlichem Maß verschwendet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter fünf Jahren.
Die Ermittlung der Steuerverschwendung erfolgt durch den Bundesrechnungshof und den Rechnungshöfen der Länder und den vergleichbaren Einrichtungen auf kommunaler oder städtischer Ebene.
Entsprechende Strafanzeigen werden von den Staatsanwaltschaften weitergeleitet.
Diese haben von Amts wegen zu ermitteln, sofern ein Anfangsverdacht besteht.
Transparente Politiker(innen)
Wer ein öffentliches Amt bekleidet, hat folgende Informationen offenzulegen:
1. Sämtliche Einkünfte;
2. sein Vermögen, wobei einzeln aufzuschlüsseln sind:
⁃ Grundbesitz
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